Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§81a AufenthG)
Wir steuern das Verfahren zentral und effizient und in direkter Abstimmung mit Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, Landesämtern und Botschaften. Die durchschnittliche Verfahrensdauer: ca. 3 Monate.